Infos zur Autoversicherung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug auf seinen Namen zulassen möchte, muss wissen, dass er verpflichtet ist, sein Fahrzeug auch zu versichern. Dabei hat der Gesetzgeber die Autohaftpflicht als eine Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter vorgeschrieben; weitere in der Autoversicherung integrierte Sparten wie Kasko- oder Insassenunfallversicherung können Fahrzeughalter freiwillig abschließen.
Letztlich hat die Verpflichtung der Haftpflichtversicherung den Sinn, dass bei einem durch den Fahrzeughalter schuldhaft verursachten Verkehrsunfall dem Geschädigte so schnell wie möglich seine Schaden ersetzt wird und dieser nicht erst durch langwierige Gerichtsprozesse eine Summe zugesprochen bekommt.
Die Kaskoversicherung, unterteilt in Voll- und Teilkasko hingegeben steht für Schäden gerade, die am Fahrzeug des Versicherten entstanden sind und für die der Versicherte selbst verantwortlich ist. Aber auch Schäden am Fahrzeug, die durch Vandalismus oder einem Wildunfall entstanden sind, sind über die Vollkaskoversicherung abgedeckt; der Diebstahl des Fahrzeugs inbegriffen.
Dabei ist die Höhe der Prämie von vielen Faktoren abhängig und nicht nur allein vom Alter und Typ des zu versichernden Fahrzeugs. Ebenso fließen das Alter des Fahrzeughalters und seine Schadensfreiheitsjahre in die Berechnung des Versicherungsbeitrages mit ein.
Und wer als Versicherungsnehmer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, kann ebenso mit einem Rabatt rechnen wie Landwirte und Besitzer von Immobilien.
Ein Autoversicherungsvertrag hat immer eine Laufzeit von einem Kalenderjahr, sodass der Fahrzeughalter quasi jedes Jahr einen anderen Autoversicherer wählen kann. Aufgrund des Preiskampfes der Autoversicherer untereinander ist es zumindest ratsam, in regelmäßigen Abständen einen Versicherungsvergleich durchzuführen und evtl. dann den Versicherer zu wechseln. Eine mögliche Kündigung der Autoversicherung muss dem Versicherer aber spätestens am letzten Werktag im November vorliegen, wobei eine formlose Kündigung in der Regel ausreicht.
Sollte während eines Jahres der Fahrzeughalter ein neues Auto auf seinen Namen anmelden, dann läuft der Versicherungsvertrag im Übrigen auch nur bis zum Jahresende und der Versicherungsschutz für ein während des Jahres abgemeldetes Fahrzeug erlischt mit dessen Abmeldung.